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Abgeltungssteuer Rechner

Steuer auf Aktien & ETF berechnen

Abgeltungssteuer Rechner

Kirchensteuer

Berechne die Abgeltungssteuer auf deine Aktiengewinne und Dividenden — inklusive Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung für ETFs/Fonds und optionaler Kirchensteuer.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Sie besteht aus drei Komponenten:

Kapitalertragsteuer (KESt): 25,000 % Solidaritätszuschlag (Soli): 1,375 % (= 5,5 % auf KESt) ───────── Gesamt ohne KiSt: 26,375 %

Die Steuer wird automatisch von deiner Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Sparerpauschbetrag — 1.000 € steuerfrei

Jeder Anleger hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaar). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei.

Um den Freibetrag zu nutzen, musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Du kannst den Betrag auch auf mehrere Banken aufteilen.

Teilfreistellung bei ETFs und Fonds

Seit 2018 gilt für Investmentfonds eine Teilfreistellung. Ein Teil der Erträge wird steuerlich freigestellt:

Aktienfonds / Aktien-ETF: 30 % Teilfreistellung

Voraussetzung: Mindestens 51 % Aktienanteil. Gilt für die meisten ETFs (MSCI World, S&P 500 etc.).

Mischfonds: 15 % Teilfreistellung

Mindestens 25 % Aktienanteil.

Immobilienfonds: 60 % Teilfreistellung

Für offene Immobilienfonds mit überwiegend inländischen Immobilien.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne?
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 26,375 % (25 % KESt + 5,5 % Soli). Bei Kirchenmitgliedschaft kommen 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die KESt hinzu.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare) pro Jahr. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Du musst dafür einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten.
Werden ETF-Gewinne anders besteuert als Aktien?
Ja, Aktien-ETFs profitieren von einer 30 % Teilfreistellung. Das bedeutet, dass nur 70 % der Erträge versteuert werden. Einzelaktien haben keine Teilfreistellung.

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